|
|
|
Kapitel zurück
|
Kapitel vor
|
|
| |
| Titus 2 |
|
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] |
| |
1 |
Du aber rede, was der gesunden Lehre geziemt:
|
2 |
daß die alten Männer nüchtern seien, würdig, besonnen, gesund im Glauben, in der Liebe, im Ausharren;
|
3 |
die alten Frauen desgleichen in ihrem Betragen, wie es dem heiligen Stande geziemt, nicht verleumderisch, nicht Sklavinnen von vielem Wein, Lehrerinnen des Guten;
|
4 |
auf daß sie die jungen Frauen unterweisen, ihre Männer zu lieben, ihre Kinder zu lieben,
|
5 |
besonnen, keusch, mit häuslichen Arbeiten beschäftigt, gütig, den eigenen Männern unterwürfig zu sein, auf daß das Wort Gottes nicht verlästert werde.
|
6 |
Die Jünglinge desgleichen ermahne, besonnen zu sein,
|
7 |
indem du in allem dich selbst als ein Vorbild guter Werke darstellst; in der Lehre Unverderbtheit, würdigen Ernst,
|
8 |
gesunde, nicht zu verurteilende Rede, auf daß der von der Gegenpartei sich schäme, indem er nichts Schlechtes über uns zu sagen hat.
|
9 |
Die Knechte ermahne, ihren eigenen Herren unterwürfig zu sein, in allem sich wohlgefällig zu machen, nicht widersprechend,
|
10 |
nichts unterschlagend, sondern alle gute Treue erweisend, auf daß sie die Lehre, die unseres Heilandgottes ist, zieren in allem.
|
11 |
Denn die Gnade Gottes ist erschienen, heilbringend für alle Menschen,
|
12 |
und unterweist uns, auf daß wir, die Gottlosigkeit und die weltlichen Lüste verleugnend, besonnen und gerecht und gottselig leben in dem jetzigen Zeitlauf,
|
13 |
indem wir erwarten die glückselige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit unseres großen Gottes und Heilandes Jesus Christus,
|
14 |
der sich selbst für uns gegeben hat, auf daß er uns loskaufte von aller Gesetzlosigkeit und reinigte sich selbst ein Eigentumsvolk, eifrig in guten Werken.
|
15 |
Dieses rede und ermahne und überführe mit aller Machtvollkommenheit. Laß dich niemand verachten.
|
| |
|
Kapitel vor |
| |
|
Bibelübersetzung 'Unrevidierte Elberfelder'
Weitere Informationen - Hinweise zum Datenschutz |